TGI AG - Trust Gold International

TGI AG - 
TRUST GOLD INTERNATIONAL

Gold mit Rabatt – und die Rechnung dahinter

Stand: 11. August 2026

Gold kaufen und jeden Monat einen Rabatt erhalten. Zwei Prozent. Vier Prozent. Über Jahre. Am Ende soll trotzdem das bestellte Gold geliefert werden können.

So wurde das Modell der TGI AG beworben. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, ob eine solche Rechnung auf dem Papier attraktiv aussieht. Die entscheidende Frage lautet:

Woher kommt das Geld für die laufenden Auszahlungen – und ist gleichzeitig das vollständige Gold für sämtliche Kunden vorhanden?

Diese Analyse rekonstruiert das Modell, zeigt die wirtschaftlichen Fragen dahinter und führt die Entwicklungen weiter, die nach Erscheinen unseres ursprünglichen Berichts im Juni 2026 hinzugekommen sind.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel trennt zwischen nachprüfbaren Tatsachen, Aussagen des Unternehmens, behördlichen Maßnahmen, Verdachtsmomenten und unserer wirtschaftlichen Bewertung. Laufende Verfahren sind nicht mit rechtskräftigen Feststellungen gleichzusetzen. Für betroffene Personen und Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

 

1. Vorstellung: Was ist TGI?

Die TGI AG mit Sitz in Liechtenstein bot Goldmodelle an, bei denen Kunden Gold bestellten und zugleich über einen längeren Zeitraum monatliche Vergünstigungen erhalten sollten. Besonders bekannt wurden die Modelle „Customer Basic 2 %“ und „Sales Premium“, das mit monatlich vier Prozent beworben wurde.

Nach der Darstellung des Unternehmens sollten diese Vorteile aus außergewöhnlich hohen Margen im Goldgeschäft beziehungsweise aus dem Zugang zu Gold aus dem Bergbau ermöglicht werden. Die physische Auslieferung des Goldes war dabei nicht zwingend sofort vorgesehen. Je nach Modell sollte sie erst nach einer längeren Vertragsdauer erfolgen.

Genau dadurch entstanden zwei Ebenen, die getrennt betrachtet werden müssen:

der Vertrag und die darin versprochenen monatlichen Vorteile;

die tatsächliche wirtschaftliche Golddeckung hinter den Kundenbestellungen.

Ein Vertrag kann eine Forderung begründen. Er beantwortet aber noch nicht, ob das dafür benötigte Gold bereits vorhanden, eindeutig zugeordnet, versichert und jederzeit lieferbar ist.

 

2. Problemstellung: Goldbestand oder zukünftiges Versprechen?

Das gesamte Modell steht und fällt mit einer einfachen Frage:

Wurde das Gold für jede Kundenbestellung beim Vertragsabschluss vollständig erworben und dem Kunden wirtschaftlich zugeordnet – oder sollte es erst später aus Produktion, Handel oder neuen Einnahmen beschafft werden?

Wenn das vollständige Gold von Anfang an vorhanden und ordnungsgemäß separiert ist, stellt ein später steigender Goldpreis für die Lieferung grundsätzlich kein Beschaffungsproblem dar. Das Gold liegt bereits da.

Wenn die Ware dagegen erst später gekauft oder produziert werden muss, verändert ein steigender Goldpreis die Rechnung erheblich. Dann muss nicht nur die monatliche Vergünstigung finanziert werden. Zusätzlich muss am Ende Gold beschafft werden, das inzwischen deutlich teurer sein kann.

Rohgold ist nicht Feingold

In Werbeaussagen zum Bergbau werden gern große Mengen Gold im Gestein genannt. Doch Goldgehalt im Boden ist nicht dasselbe wie auslieferbares Feingold.

Zwischen beidem liegen unter anderem:

Abbau und Transport des Erzes;

Aufbereitung und tatsächliche Ausbeute;

Raffination und Schmelzverluste;

Energie, Personal und Maschinen;

Finanzierung, Versicherung, Lagerung und Logistik;

Steuern, Gebühren und regulatorische Kosten.

Wird beispielsweise mit 20 Gramm Gold pro Tonne Gestein gerechnet, ist das zunächst nur ein theoretischer Metallgehalt. Entscheidend ist, welcher Anteil nach sämtlichen Verlusten tatsächlich als handelsfähiges Feingold zur Verfügung steht – und zu welchen Gesamtkosten.

Die Beispielrechnung aus unserem Bericht

Unser Bericht rechnet bewusst mit vereinfachten Annahmen, um die Größenordnung sichtbar zu machen. Er behauptet damit nicht, geprüfte interne Zahlen der TGI AG abzubilden.

Angenommen, ein Kunde bestellte im Jahr 2022 Gold für 100.000 Euro bei einem angenommenen Goldpreis von 51 Euro je Gramm. Das entspräche rund 1.960 Gramm Feingold.

Steigt der angenommene Marktwert später auf 87 Euro je Gramm, hätte diese Goldmenge bereits einen Wert von ungefähr 170.000 Euro.

Hinzu kämen bei einer vereinfachten Betrachtung der monatlichen Vorteile:

beim Zwei-Prozent-Modell über 36 Monate: 72.000 Euro;

beim Vier-Prozent-Modell über 36 Monate: 144.000 Euro.

Damit ergäbe sich in diesem Rechenbeispiel eine wirtschaftliche Gesamtbelastung von ungefähr 242.000 Euro beziehungsweise 314.000 Euro – ausgehend von einer ursprünglichen Bestellung über 100.000 Euro.

Diese Rechnung ist kein Beweis für eine Unterdeckung. Sie zeigt, welche Nachweise erforderlich wären, um die Tragfähigkeit des Modells beurteilen zu können.

 

3. Welche Nachweise wären notwendig?

Für eine belastbare Prüfung würden Werbeaussagen oder allgemeine Hinweise auf Bergbauprojekte nicht ausreichen. Erforderlich wären insbesondere:

ein mengenmäßiger Nachweis des vorhandenen Feingoldbestands;

die eindeutige Zuordnung des Goldes zu einzelnen Kundenbestellungen;

unabhängige Lager- und Bestandsbestätigungen;

Angaben zu Eigentum, Aussonderungsrechten und Zugriffsschutz;

geprüfte Produktionszahlen der genannten Minen;

nachvollziehbare Recovery Rates und Raffinationsverluste;

vollständige Produktions-, Finanzierungs- und Logistikkosten;

eine Erklärung, wie monatliche Vorteile finanziert werden;

eine Absicherung gegen Goldpreis- und Währungsrisiken;

geprüfte Jahresabschlüsse und belastbare Liquiditätsnachweise.

Im Umfeld der damaligen Vertragsänderungen wurde außerdem über eine Bank- beziehungsweise Anleihesicherheit sowie einen „TGI Subfund“ gesprochen. Zum Zeitpunkt unseres ursprünglichen Berichts lagen uns jedoch keine öffentlich eindeutig überprüfbaren Angaben zu einem Fondsnamen, einer ISIN, einer Verwahrstelle oder einem veröffentlichten Prospekt vor, mit denen sich diese Aussagen zweifelsfrei verifizieren ließen.

Auch angekündigte Vertragsübernahmen oder Novationen beantworten die wirtschaftliche Kernfrage nicht automatisch. Ein neuer Vertragstext ändert nicht von selbst den tatsächlichen Goldbestand, die Liquidität oder die Haftungsmasse.

 

4. Chronologie: Was danach geschah

Unser ausführlicher TGI-Bericht wurde am 10. Juni 2026 abgeschlossen. Seitdem kamen mehrere wesentliche Entwicklungen hinzu.

April 2026: Warnung in Österreich und Maßnahmen in Deutschland

Die österreichische Finanzmarktaufsicht veröffentlichte am 22. April 2026 eine Anlegerwarnung. Danach verfügte die TGI AG nicht über eine österreichische Konzession für konzessionspflichtige Bankgeschäfte, insbesondere das Einlagengeschäft. Die Behörde ergänzte später, dass die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung mit Bescheid vom 16. Juni bestätigt worden sei; dagegen habe TGI am 14. Juli Beschwerde erhoben. FMA Österreich: Warnung vor Angeboten der TGI AG

Auch die deutsche BaFin ging 2026 gegen Teile des Angebots vor. Im April betraf dies nach den veröffentlichten Berichten die Produkte „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ wegen eines fehlenden Verkaufsprospekts. TGI erklärte hierzu, die behördliche Einordnung sei aus Sicht des Unternehmens unzutreffend. TGI-Stellungnahme zur BaFin-Maßnahme

26. Mai 2026: Verfügung der FMA Liechtenstein

Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht ordnete mit Verfügung vom 26. Mai 2026 an, den Vertrieb und das öffentliche Angebot der Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ unverzüglich einzustellen.

Nach Auffassung der Behörde erbrachte TGI mit diesen Produkten Einlagengeschäft ohne die erforderliche Bewilligung. Außerdem wurde angeordnet, das Halten fremder Gelder innerhalb von vier Monaten zu beenden. Die Verfügung war sofort vollstreckbar, aber zu diesem Zeitpunkt nicht rechtskräftig. Die FMA stellte zudem klar, dass TGI weder über eine Bewilligung noch über eine Registrierung bei ihr verfügte. FMA Liechtenstein: Maßnahmen gegen die TGI AG

Am 11. Juni veröffentlichte die FMA eine weitere Klarstellung, nachdem nach ihrer Darstellung falsche oder irreführende Informationen über die Bedeutung der Verfügung verbreitet worden waren. FMA Liechtenstein: Klarstellung zur TGI AG

2. Juni 2026: Behördliche Maßnahmen und laufende Ermittlungen

Am 2. Juni 2026 fanden behördliche Maßnahmen in den Geschäftsräumen der TGI AG in Vaduz statt. Nach der eigenen Pressemitteilung des Unternehmens standen Vorwürfe wegen möglicher Verstöße gegen das Bankengesetz sowie Verdachtsmomente wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Geldwäsche im Raum.

TGI wies die Vorwürfe am 4. Juni entschieden zurück und erklärte, man kooperiere mit den Behörden. Das Unternehmen verwies ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung. Diese Vorwürfe sind daher als Gegenstand laufender Ermittlungen zu behandeln – nicht als festgestellte Straftaten. TGI: Stellungnahme zu den Vorwürfen

19. Juni 2026: BaFin ordnet Abwicklung an

Nach öffentlich zugänglichen Berichten ordnete die BaFin am 19. Juni 2026 an, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft im Zusammenhang mit „Sales Premium“ einzustellen und abzuwickeln. Damit ging es nicht mehr nur um die öffentliche Vermarktung, sondern um die Rückabwicklung des von der Behörde beanstandeten Geschäfts. Stiftung Warentest: Razzia bei Goldhändler TGI

Ende Juli 2026: Ende der bisherigen Verträge

Ende Juli wurde kommuniziert, dass die bisherigen Liechtenstein-Verträge beendet werden sollten. Zuvor war öffentlich der Eindruck vermittelt worden, Kunden würden zum 1. August unmittelbar ausgezahlt.

Der später beschriebene Ablauf sah jedoch anders aus: TGI sollte das Kundengold zum jeweiligen Tageskurs zurückkaufen. Kunden sollten dafür im Backoffice selbst den Verkauf auslösen. Anschließend wurde eine Bearbeitungszeit von etwa sechs bis acht Wochen genannt.

Das ist wirtschaftlich und kommunikativ ein wesentlicher Unterschied: „sofortige Auszahlung“ und „Verkauf auslösen, danach mehrere Wochen Bearbeitungszeit“ sind nicht dasselbe.

Für jeden Kunden bleiben deshalb konkrete Fragen offen:

Welche Goldmenge ist im Backoffice ausgewiesen?

Wem gehört dieses Gold rechtlich?

Wo lagert es und wer bestätigt den Bestand?

Zu welchem Kurs wird tatsächlich abgerechnet?

Welche Abzüge oder Gebühren gelten?

Ab welchem Zeitpunkt läuft die genannte Bearbeitungsfrist?

Welche Gesellschaft schuldet am Ende die Zahlung?

 

5. Mauritius: Neustart oder nur ein neues Schild?

Parallel zum Ende der bisherigen Liechtenstein-Verträge wurde ein Neustart unter TRUST GOLD International Ltd. in Mauritius angekündigt. In den dazu vorliegenden Angaben wurde eine zuvor bestehende INVICTA Markets Ltd. sowie eine Anschrift im Umfeld von Legacy Capital in Ebène genannt.

Zusätzlich wurden neue Modelle beziehungsweise Vorteile kommuniziert, darunter:

drei Prozent monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten;

vier Prozent monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten;

acht Prozent für einen Zeitraum von zwei Monaten;

bis zu zehn Empfehlungs- oder Weltpools mit jeweils bis zu 0,2 Prozent.

Diese Angaben sind zunächst Werbe- beziehungsweise Unternehmensangaben. Sie ersetzen keinen Beleg für vorhandenes Gold, ausreichende Liquidität oder eine behördliche Erlaubnis.

Der Wechsel nach Mauritius beantwortet vor allem fünf Fragen noch nicht:

Welche Vermögenswerte wurden tatsächlich auf die neue Gesellschaft übertragen?

Hat die neue Gesellschaft auch Verpflichtungen gegenüber bisherigen TGI-Kunden übernommen?

Welche Aufsicht ist für die neuen Produkte zuständig?

Welche Erlaubnisse oder Registrierungen bestehen für die konkret angebotenen Leistungen?

Wie werden Goldbestand, Kundeneigentum und laufende Vergünstigungen unabhängig nachgewiesen?

Bis zum Stand der hier ausgewerteten Unterlagen lag uns kein öffentlich eindeutig überprüfbarer Nachweis einer mauritischen Finanzdienstleistungslizenz vor, der die konkret beworbenen Modelle abdecken würde. Das bedeutet nicht automatisch, dass das gesamte Angebot unerlaubt ist. Es bedeutet lediglich, dass die regulatorische Grundlage anhand der verfügbaren Informationen nicht belegt war.

Ein ausländischer Gesellschaftssitz beseitigt außerdem nicht automatisch die Regeln der Länder, in denen Produkte aktiv angeboten werden. Welche Vorschriften greifen, hängt von der genauen Vertragsgestaltung, der wirtschaftlichen Funktion und der Art des Vertriebs ab.

 

6. Was ist heute gesichert – und was nicht?

Gesichert beziehungsweise öffentlich dokumentiert

Es gab Angebote mit monatlichen Zwei- und Vier-Prozent-Vorteilen.

Die FMA Liechtenstein untersagte im Mai 2026 den weiteren Vertrieb bestimmter Modelle und ordnete das Beenden des Haltens fremder Gelder an.

Die österreichische FMA veröffentlichte eine Anlegerwarnung.

Deutsche Behörden beanstandeten Teile des Angebots; für „Sales Premium“ wurde nach veröffentlichten Berichten eine Abwicklung angeordnet.

Am 2. Juni fanden behördliche Maßnahmen bei TGI statt.

TGI weist strafrechtliche Vorwürfe zurück.

Das Ende der bisherigen Liechtenstein-Verträge und ein Neustart in Mauritius wurden angekündigt.

Nicht öffentlich abschließend belegt

die vollständige, kundengenaue Golddeckung sämtlicher Verträge;

die tatsächliche Fördermenge und Wirtschaftlichkeit der zur Begründung genannten Bergbauaktivitäten;

die Finanzierung sämtlicher monatlicher Vorteile;

der vollständige Bestand an frei verfügbarer Liquidität;

Umfang und Rechtswirkung einer Übertragung von Vermögenswerten oder Verpflichtungen nach Mauritius;

eine regulatorische Erlaubnis, die die neu angekündigten Modelle konkret umfasst;

der tatsächliche Zeitplan für die vollständige Auszahlung beziehungsweise Belieferung aller Kunden.

 

7. Zusammenfassung

Die TGI-Geschichte ist nicht deshalb erklärungsbedürftig, weil Gold ein ungewöhnliches Produkt wäre. Sie ist erklärungsbedürftig, weil mehrere wirtschaftliche Versprechen gleichzeitig erfüllt werden mussten:

der Kunde bestellt Gold;

der Kunde erhält über lange Zeit hohe monatliche Vorteile;

das Gold soll später trotzdem vollständig lieferbar sein;

das Unternehmen muss währenddessen sämtliche Kosten und Preisrisiken tragen.

Ein solches Modell kann nur dann belastbar beurteilt werden, wenn die Golddeckung, die Zahlungsströme und die Produktionszahlen unabhängig nachgewiesen werden. Genau diese Nachweise bilden den Kern der offenen Fragen.

Die behördlichen Maßnahmen des Jahres 2026 haben diese Fragen nicht erledigt. Sie haben ihre Bedeutung erhöht. Auch der angekündigte Neustart in Mauritius setzt die wirtschaftliche Rechnung nicht auf null. Eine neue Gesellschaft, ein neuer Standort oder neue Vertragsmodelle ersetzen keinen transparenten Nachweis darüber, wo das Gold liegt, wem es gehört und woraus die monatlichen Vorteile finanziert werden.

Keine Meinung. Eine Chronologie – und eine Rechnung, die vollständig offengelegt werden muss.

 

Der vollständige Bericht

Der ausführliche Bericht „Analyse TGI“ enthält die wirtschaftliche Herleitung, die Modellrechnungen und die offenen Prüffragen im Detail.

Der Download ist kostenlos. HustlerBiz dient ausschließlich als Download- und Vertriebsplattform.

Satirische Begleitung: TRUZT GOLD

Die sachliche Analyse wird durch unser eigenständiges Satire- und Aufklärungsprojekt TRUZT GOLD begleitet. Die Seite überspitzt die Werbelogik des Modells und macht die offenen Widersprüche bewusst sichtbar.

TRUZT GOLD ist keine offizielle Website der TGI AG, der TRUST GOLD International Ltd. oder verbundener Unternehmen. Die Seite ist als Satire gekennzeichnet und wird inhaltlich klar von dieser dokumentarischen Darstellung getrennt.

Podcast: Grantler und Piefke

Die Entwicklungen rund um TGI werden zusätzlich im Podcast Grantler und Piefke aufgegriffen. 

Quellen und Einordnung

Grundlage dieses Artikels sind der von Gunnar Wolf erstellte Bericht „Analyse TGI“ vom 10. Juni 2026, öffentliche Verlautbarungen der zuständigen Finanzmarktaufsichtsbehörden, Veröffentlichungen des Unternehmens sowie die bis zum 11. August 2026 dokumentierten weiteren Entwicklungen.

Unternehmen oder Personen, die eine tatsächliche Unrichtigkeit geltend machen oder ergänzende überprüfbare Unterlagen vorlegen möchten, können eine Stellungnahme zur Veröffentlichung einreichen. Nachweisbare Korrekturen werden kenntlich gemacht und in die Chronologie aufgenommen.
 

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